Fußbodenheizung und -dämmung nachrüsten
Dünnschicht-Estrich erleichtert Altbau-Modernisierung

Wenn im Zuge einer Modernisierung der Wärmeschutz oder die Trittschalldämmung des Bodens verbessert oder eine Fußbodenheizung nachgerüstet werden soll, vergrößert sich die Aufbauhöhe der Konstruktion. Die Folge: Anschlusshöhen an Treppen oder benachbarte Räume stimmen nicht mehr überein und die Durchgangshöhe an Türen verringert sich.

In diesen Fällen kann die Verwendung von dünnschichtigen Estrichkonstruktionen die Lösung der Wahl sein.

Rund um den Estrich N 440 hat Knauf ein System entwickelt, das trotz deutlich geringerer Aufbauhöhe keinerlei Kompromisse hinsichtlich Tragfähigkeit, Schallschutz, Temperierung (Heizestrich) und ggf. Brandschutz erfordert. Eine nicht nachgiebige Ausgleichschicht und dünne, feste Dämmplatten schaffen eine Bettung, die dem Estrich wenig Möglichkeiten zur Verformung gibt und der gesamten Konstruktion hohe Stabilität verleiht.

Auch auf dünnschichtigen Estrichkonstruktionen lassen sich eine Vielzahl von Gestaltungsvarianten realisieren. Grundsätzlich eignen sich elastische, textile und schwimmende Bodenbeläge. Wichtig ist, dass die von einem Belag ausgelösten Zugkräfte, wie sie etwa durch das Dehnen und Schwinden eines verklebten Parketts entstehen, den Estrich nicht überfordern. Mehrschichtparkett und Mosaikparkett im Würfelmuster sind problemlos verwendbar, der Wunsch nach anderen Parkettarten muss im Einzelfall mit Parkettleger und Klebstoffhersteller abgestimmt werden. Fliesen sind bis zu bestimmten Plattengrößen verwendbar und bei Sichtspachtelungen ist auf die Verwendung besonders schwindarmer Materialien zu achten.

Wer bereits heute daran denkt, während der mindestens 50 Jahre Lebensdauer des Estrichs den Fußbodenbelag zu wechseln, sei beruhigt:
Der Estrich ist darauf ausgelegt, Belagwechsel unversehrt zu überstehen. Das System um den Knauf Estrich N 440 ist durchdacht und bewährt – erfüllt aber aufgrund der geringen Schichtstärke nicht die Norm DIN 18560 Estriche im Bauwesen. Das Verlegen eines dünnschichtigen Estrichs ist in jedem Fall eine Sonderkonstruktion, die vom Bauherrn freigegeben werden muss.

Wenn Sie eine Modernisierung planen und – vielleicht zur Vorbereitung auf eine Wärmepumpenheizung – eine Fußbodenheizung nachrüsten möchten,
sprechen Sie uns gerne an!