Mit wenigen Klicks …

Hier stellen wir Ihnen Dokumente zum Download bereit, die Sie eventuell im Zuge einer Beauftragung und Zusammenarbeit mit uns benötigen.
Fehlt etwas? Hinweise auf Dokumente, die Sie an dieser Stelle gern herunterladen würden, nehmen wir gern entgegen – bitte sprechen Sie uns an!

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
(§ 13b UstG)

Der Paragraf 13b UStG regelt die Umkehrung der Steuerschuld, wovon u. a. Bauleistungen betroffen sind.
Laden Sie hier die Bescheinigung des Finanzamts Bonn-Außenstadt für die Heinrich Becker Söhne GmbH & Co. KG herunter.

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG

Die „Freistellungsbescheinigung zum Abzug von Steuerleistungen gemäß § 48 Abs. 1 EstG“ ist der Nachweis, dass ein Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig geführt wird und dazu berechtigt ist, Bauleistungen im Kundenauftrag zu erbringen.
Laden Sie hier die Bescheinigung des Finanzamts Bonn-Außenstadt für die Heinrich Becker Söhne GmbH & Co. KG herunter.

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